Weitere Entscheidung unten: FG München, 17.05.2009

Rechtsprechung
   FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19343
FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,19343)
FG München, Entscheidung vom 27.05.2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,19343)
FG München, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,19343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Duldungsbescheid: Anfechtung der Bestellung eines unentgeltlichen Nießbrauchsrechts und eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Sonderrechtsnachfolge in die Sache selbst bei Bestehen eines schuldrechtlichen Anspruches auf Übereignung; Zulässigkeit der Anfechtung eines Duldungsbescheides bzgl. eines unentgeltlichen Nießbrauchrechtes; Voraussetzungen für eine Benachteiligung des ...

  • Judicialis

    AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 2; ; AnfG § 11; ; AnfG § 15 Abs. 2; ; BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchsrechts bzw. eines Wohnungsrechts vor Übertragung eines Grundstücks gegenüber dem Inhaber der Rechte als Vollstreckungsschuldner nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchsrechts bzw. eines Wohnungsrechts vor Übertragung eines Grundstücks gegenüber dem Inhaber der Rechte als Vollstreckungsschuldner nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorbehaltsnießbrauch gegenüber Schuldner unanfechtbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Der Sachverhalt des Streitfalles weicht von dem der vom FA zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13 Juli 1995 IX ZR 81/94 zugrunde liegenden Sachverhalt insoweit ab, als in diesem Fall die Eltern das Grundstück unbelastet auf ihre Tochter übertragen haben.

    Seine Rechte sind durch § 15 Abs. 2 AnfG zu wahren (vgl. BGH-Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94 a.a.O..).

    Der Tatbestand des § 3 Abs. 2 AnfG ist auch erfüllt, wenn bei einem auf einen anderen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 319; BGH-Urteil vom 20. Oktober 2005 IX ZR 276/02, ZIP 2006, 387).

    Sicher ist andererseits, dass die Vormerkung gegenwärtig die Verwirklichung des Rückgewähranspruchs gegen den Sohn der Klägerin (§ 11 AnfG) erschwert, solange sie den vom FA ergriffenen Maßnahmen im Rang vorgeht (vgl. BGH-Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94 a.a.O..).

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn durch die Rechtshandlung des Schuldners die Befriedigungsmöglichkeit des Gläubigers aus dem Schuldnervermögen beeinträchtigt wird, d.h. ganz oder teilweise wegfällt, erschwert oder auch verzögert wird (BGH-Urteil vom 20. Oktober 2005 IX ZR 276/02, WM 2006, 490).

    Der Tatbestand des § 3 Abs. 2 AnfG ist auch erfüllt, wenn bei einem auf einen anderen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH-Urteil vom 13. Juli 1995 IX ZR 81/94, BGHZ 130, 314, 319; BGH-Urteil vom 20. Oktober 2005 IX ZR 276/02, ZIP 2006, 387).

  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Das Anfechtungsgesetz enthält nach seinem Wortlaut keinen Anfechtungstatbestand, der es ermöglicht, gegenüber dem Schuldner selbst die zu seinen Gunsten erfolgte Bestellung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten anzufechten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 14. Juli 1981 VII R 49/80, BStBl II 1981, 751).

    Voraussetzung einer Anfechtung ist grundsätzlich das Ausscheiden eines Gegenstandes aus dem Vermögen des Schuldners (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1981 VII R 49/80 a.a.O.., Böhle/Stamschräder/Kilger, Anfechtungsgesetz, 5. Aufl., § 1 Anm. III; Huber, Anfechtungsgesetz 10. Aufl., Einf. Rz. 9, § 1 Rz. 12, § 11 Rz. 8).

  • FG München, 20.01.2005 - 3 K 4519/01

    Vorläufige Vollstreckbarkeit einer finanzgerichtlichen Kostenentscheidung nach §

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Die Regelung gilt auch nach der Änderung der ZPO durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 24. August 2004 (BGBl. I 2004, 2198) sinngemäß noch für finanzgerichtliche Urteile (FG München, Urteil vom 20. Januar 2005 3 K 4519/01, EFG 2005, 969).
  • FG Hamburg, 04.10.2007 - 2 K 188/06

    Abgabenordnung: Zur Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 AnfG

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Die Befreiung der Klägerin von einer Verbindlichkeit als Gegenleistung stünde dem FA nicht als vollstreckungsfähiges Gut zur Verfügung, es wäre kein Ausgleich an haftendem Vermögen geschaffen worden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 4. Oktober 2007 2 K 188/06, veröffentlicht in [...]).
  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 217/74

    Benachteiligung einer Gläubigers durch die Übertragung eines Geschäftsanteils -

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Mit dieser Beweislastregel hat der Gesetzgeber im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eine vereinheitlichende Regelung getroffen und bewusst in Kauf genommen, dass es zu Schwierigkeiten führen kann, die eigene Unkenntnis nachzuweisen (BGH-Urteil vom 17. September 1975 VIII ZR 217/14 [richtig: VIII ZR 217/74 - d. Red.] , NJW 1975, 2193).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Die Übertragung eines belasteten Grundstücks kann nur dann eine Benachteiligung des Gläubigers zur Folge haben, wenn der in der Zwangsvollstreckung erzielba(re Wert des Grundstücks die vorrangigen Belastungen und die Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens übersteigt BGH-Urteil vom 17. Dezember 1998 IX ZR 196/97, ZIP 1999, 196).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Eigentümer des belasteten Grundstücks ist grundsätzlich zulässig, wenn sie, wie im Streitfall, mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks geschieht und aus diesem Grund ein Bedürfnis für die Bestellung besteht (BGH-Urteil vom 11. März 1964 V ZR 78/62, BGHZ 41, 209).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    An einer gleichwertigen Gegenleistung fehlt es schon dann, wenn die Gegenleistung für den Gläubiger schwerer zu verwerten ist (BGH-Urteil vom 15. Dezember 1994 IX ZR 153/93, BGHZ 128, 184; Huber a.a.O.., § 3 Rz. 48).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05
    Da sich die Ergebnisse einer Zwangsvollstreckung im Anfechtungsprozess nicht mit letzter Sicherheit und Genauigkeit feststellen lassen, muss es genügen, dass eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand nicht aussichtslos erscheint (vgl. BGH-Urteil vom 24. September 1996 IX ZR 190/95, NJW 1996, 3341).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines

  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 49/83

    Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Aufwendungsersatz bei Werterhöhung des

  • LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück; Beurteilung der Vereinbarung

    Eine Gläubigerbenachteiligung kommt also nicht in Betracht, wenn das Grundstück wertausschöpfend belastet ist und eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95; FG München, Urteil vom 27.05.2009 - 4 K 4193/05; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.1993 - IX ZR 198/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG München, 17.05.2009 - 4 K 4193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,46504
FG München, 17.05.2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,46504)
FG München, Entscheidung vom 17.05.2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,46504)
FG München, Entscheidung vom 17. Mai 2009 - 4 K 4193/05 (https://dejure.org/2009,46504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,46504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht